Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sports Zugerland AG.

Stand: 28.7.2025

AGB der sports Zugerland AG

Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der sports Zugerland AG, Riedstrasse 1a, 6330 Cham (im Folgenden „SPOZ" genannt) und ihren Kunden.

Die AGB gelten für alle Leistungen des SPOZs, insbesondere für:

  • die Vermietung von Sportanlagen (z. B. Tennis, Squash, Badminton, etc.),
  • die Durchführung von Kursen,
  • den Restaurantbetrieb und alle damit verbundenen Leistungen.

Mit der Inanspruchnahme einer oder mehrerer Leistungen des SPOZs erkennt der Kunde diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Vertragsschluss

Ein Vertrag mit dem SPOZ kommt zustande, sobald der Kunde die gewünschte Leistung anfragt – schriftlich, telefonisch oder mündlich – und der SPOZ diese Anfrage – schriftlich, telefonisch oder mündlich – bestätigt.

Bei der Buchung von Sportplätzen gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der SPOZ die Reservierung bestätigt oder der Kunde die Sportanlage in Gebrauch nimmt.

Bei der Anmeldung zu Kursen kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Anmeldung durch den SPOZ zustande.

Für Restaurantreservierungen gilt: Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Restaurantdienstleistungen kommt mit der Bestätigung der Reservierung oder durch Annahme der Bestellung durch unser Servicepersonal zustande.

Zahlungen an SPOZ

Zahlungsmethode

Ab Juni 2026 ist das SPOZ bargeldlos. Vor Ort in Cham werden ausschliesslich Debitkarten (EC), Kreditkarten (ausgenommen American Express / Amex) und TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert. Auf dem Post- oder Mailweg versendete Debitorenrechnungen sind zwingend per Banküberweisung zu begleichen und können nicht vor Ort per Karte oder TWINT bezahlt werden.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behält sich der SPOZ vor, Mahngebühren von CHF 40.- zuzüglich Verzugszinsen zu erheben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Zahlungsziel

Grundsätzlich müssen Zahlungen für die Nutzung von SPOZ Angeboten (ausgenommen Restaurationsbetrieb) im Voraus (vor der Nutzung des Angebots) erbracht werden.

Zahlungen gegen Rechnung sind grundsätzlich innert 30 Tagen, jedoch immer vor der Leistungserbringung ohne Abzüge zu bezahlen.

Ausnahmen sind Leistungen bei denen die genaue Nutzung der Angebote vorgängig unklar ist (variable Leistungen zum Beispiel für Events). Bei solchen variablen Leistungen kann jedoch im Voraus eine Gebühr (zum Beispiel eine Reservations-Gebühr) erhoben werden. Diese Gebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, jedoch immer vor der Leistungserbringung.

Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sind innert 10 Tagen nach der Lieferung einer Übersicht der konsumierten Leistungen (meist in Form einer Rechnung) fällig.

Platzmiete

Buchung

Eine Buchung für Sportplätze kann online, telefonisch oder vor Ort vorgenommen werden. Die getätigte Reservation ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Platzgebühr.

Buchungen via Online-Reservations-System können jeweils maximal 3 Wochen im Voraus getätigt werden.

Umbuchungen

Allfällige Änderungen von bestehenden Buchungen müssen durch den Kunden selbständig im Online-Reservations-System durchgeführt werden.

Stornierung

Eine Stornierung ist bis 8 Stunden vor dem geplanten Buchungszeitpunkt (z. B. per E-Mail oder telefonisch) möglich. Erfolgt die Stornierung später als 8 Stunden vor dem Termin, ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Buchungsbetrag zu zahlen.

Absagen durch SPOZ

SPOZ behält sich das Recht vor, Buchungen aus wichtigen Gründen (z. B. Unterhaltsarbeiten, Durchführung von Events) zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage wird der Kunde umgehend informiert und erhält entweder ein Ersatzangebot oder eine vollständige Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen.

Kurse

Anmeldung

Die Anmeldung zu Kursen kann online, telefonisch oder vor Ort erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Kursgebühr.

Stornierung

Eine Stornierung der Kursanmeldung ist nicht möglich. Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs ist auch nicht möglich. Die Verrechnung des Kurses erfolgt umgehend nach der Anmeldung. Unabhängig von einer teilweisen Nichtteilnahme ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

Absagen durch SPOZ

SPOZ behält sich das Recht vor, Kurse aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Kursleiters oder zu geringe Teilnehmerzahl) zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage wird der Kunde umgehend informiert und erhält entweder ein Ersatzangebot oder eine vollständige Rückerstattung der Kursgebühren.

Abonnemente

Kauf

Der Kauf eines Abonnements kann telefonisch oder vor Ort erfolgen. Bei Abonnementen mit Langzeitbuchungs-Option besteht ein Vorkaufsrecht für die darauffolgende Abonnementsperiode. Dieses Vorkaufsrecht erlischt, sobald die Zahlung des Abonnements nicht mindestens 45 Tage vor Beginn des Abonnements erfolgt ist (Zahlung im Besitz der SPOZ).

Buchungskontingent

Abonnemente verfügen über ein jeweiliges Buchungskontingent. Dieses ist pro Abonnement fix definiert und kann nicht erhöht oder reduziert werden. Buchungskontingente können nicht auf andere Abonnemente verschoben werden.

Buchung

Buchungen aufgrund von Abonnementen müssen vom Kunden selbständig via Online-Reservations-System getätigt und verwaltet werden.

Beinhaltet ein Abonnement eine Langzeitbuchungs-Option (für Buchungen welche mehr als 3 Wochen in der Zukunft liegen), wird diese Langzeitbuchungs-Option initial durch SPOZ im Online-Reservations-System erfasst. Allfällige Änderungen müssen danach jedoch wieder durch den Kunden selbständig im Online-Reservations-System durchgeführt werden.

Kunden können Buchungen jeweils maximal 3 Wochen im Voraus bearbeiten.

Abonnementsbuchungen sind nur innerhalb der Abonnementsperiode im Online-Reservations-System möglich. Wird das Buchungskontingent nicht voll ausgeschöpft, verfällt das Kontingent und kann nicht auf ein anderes Abonnement übertragen werden.

Umbuchungen

Allfällige Änderungen von bestehenden Buchungen müssen durch den Kunden selbständig im Online-Reservations-System durchgeführt werden.

Buchungen, welche mindestens 8 Stunden vor der jeweilig gemieteten Einheit im Online-Reservations-System storniert oder umgebucht werden, werden dem Buchungskontingent nicht abgezogen. Buchungen, welche innert weniger als 8 Stunden vor der jeweilig gemieteten Einheit im Online-Reservations-System storniert werden, werden dem Buchungskontingent abgezogen.

Stornierung

Bei der Stornierung von Abonnementen wird keine Rückerstattung geleistet. Bei Stornierung von Abonnementen verfällt das jeweilige Buchungskontingent.

Änderungen oder Absagen von Buchungen durch SPOZ

SPOZ behält sich das Recht vor, Buchungen aus wichtigen Gründen (z. B. Unterhaltsarbeiten, Durchführung von Events) zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage wird der Kunde umgehend informiert und die stornierte Buchung wird dem Abonnement-Buchungskontingent gutgeschrieben. Es erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung.

Nutzung der Sporteinrichtungen

Anmeldung

Vor der Nutzung der Sporteinrichtungen ist eine Anmeldung an der Rezeption erforderlich.

Nutzungsdauer

Die Dauer der Nutzung wird im Rahmen der Buchung vereinbart.

Sorgfaltspflicht und Hausordnung

Der Kunde verpflichtet sich, die Sporteinrichtungen pfleglich zu behandeln und die Sportanlage nur zu ihrem vorgesehenen Zweck zu nutzen. Bei Fehlverhalten, unangemessenem Verhalten gegenüber Personal oder anderen Gästen oder unsachgemässer Benutzung der Anlagen behält sich der SPOZ vor, dem betreffenden Kunden den weiteren Zutritt zu verwehren (Hausverbot).

Bekleidung und Ausrüstung

Der Kunde hat geeignete Sportkleidung (eine angemessene Bekleidung ist Pflicht) sowie, insbesondere in den Bereichen Tennis, Squash und Badminton, entsprechende Sportschuhe zu tragen. Auf den Tennis-, Squash- und Badminton-Courts muss zudem darauf geachtet werden, dass die Schuhe keine schwarzen, abfärbenden Flächen enthalten.

Haustiere

Hunde und andere Haustiere sind auf den Sportplätzen nicht erlaubt.

Restaurantbetrieb

Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen unseres Restaurantbetriebs im SPOZ.

Reservierung und Vertragsschluss

Tischreservierungen können online, telefonisch oder vor Ort vorgenommen werden. Eine Reservierung ist verbindlich.

Bezahlung

Die Abrechnung im Restaurant erfolgt am Ende des Besuches.

Stornierung

Restaurantreservierungen können bis spätestens zwei Stunden vor der geplanten Ankunft storniert werden (z. B. telefonisch oder per E-Mail).

Angebotsänderungen

Das Speise- und Getränkeangebot sowie die Preise können jederzeit seitens SPOZ ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Haftung

Nutzung der Sporteinrichtungen und Kurse

Die Inanspruchnahme der Sporteinrichtungen und die Teilnahme an Kursen erfolgen auf eigene Gefahr. Der SPOZ haftet für Unfälle oder Verletzungen nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Verlust und Beschädigung

Der SPOZ übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von persönlichen Gegenständen.

Restaurantbetrieb

Für verzehrte Speisen und Getränke haftet der SPOZ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unverträglichkeiten oder allergischen Reaktionen ist der Kunde verpflichtet, den SPOZ vorab zu informieren. Andernfalls kann der SPOZ keine Haftung übernehmen.

Der SPOZ übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von persönlichen Gegenständen im Restaurationsbetrieb.

Gutscheine der sports Zugerland AG

Wert-Gutscheine

Wert-Gutscheine der sports Zugerland AG können gegen Entgelt bei der sports Zugerland AG erworben werden.

Gültigkeit

Wert-Gutscheine haben grundsätzlich kein Ablaufdatum, sind aber maximal 5 Jahre nach Erwerb gültig.

Übertragbarkeit

Wert-Gutscheine sind nicht personenbezogen und können jederzeit von jedem eingelöst werden.

Essens-Gutscheine

Essens-Gutscheine der sports Zugerland AG sind von der sports Zugerland AG gesponsert und können nicht käuflich erworben werden.

Gültigkeit

Essens-Gutscheine sind ausschliesslich bis und mit dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Nicht übertragbar

Essens-Gutscheine sind personengebunden und können nicht an Dritte weitergegeben werden.

Einlösbarkeit

Essens-Gutscheine können nur für Speisen eingelöst werden – Getränke, Produkte oder andere Leistungen sind ausgeschlossen.

Keine Kumulation

Mehrere Essens-Gutscheine können nicht kombiniert oder gleichzeitig eingelöst werden.

Keine Barauszahlung

Eine Auszahlung des Gutscheinwertes eines Essens-Gutscheins in Bargeld ist ausgeschlossen, auch nicht teilweise.

Kein Ersatz bei Verlust

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Essens-Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

Keine Restwert-Auszahlung

Ein etwaiger Restbetrag verfällt und wird nicht ausbezahlt oder angerechnet.

Nicht mit Rabatten kombinierbar

Essens-Gutscheine können nicht in Verbindung mit anderen Aktionen, Rabatten oder Sonderangeboten genutzt werden.

Platz- und Verhaltensregeln

Platzregeln

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen, sicheren und fairen Spielbetriebs sind die nachstehenden Regeln verbindlich einzuhalten:

  • Es dürfen ausschliesslich Hallenschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Schuhe mit schwarzen Sohlen sowie Sandplatzschuhe sind untersagt.
  • Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen auf den Spielflächen sind nicht gestattet.
  • Hunde und andere Tiere sind im gesamten Sportbereich nicht erlaubt.
  • Getränke dürfen ausschliesslich in verschliessbaren Flaschen mitgeführt werden.
  • Abfälle sind ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Kaugummi ist ordnungsgemäss in den Abfallbehältern zu entsorgen; das Ausspucken oder Zurücklassen auf Anlagen oder Boden ist untersagt.
  • Die Benutzung von alten, beschädigten oder bröckelnden Griffbändern ist nicht erlaubt.

Bei Nichteinhaltung dieser Platz- und Nutzungsregeln behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, dem Nutzer bzw. der Nutzerin eine Reinigungs- und/oder Instandstellungsgebühr in der Höhe von CHF 250.– in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Verhaltensregeln

  • Kundinnen und Kunden haben sich gegenüber Mitarbeitenden, anderen Gästen sowie Dritten respektvoll, höflich und rücksichtsvoll zu verhalten.
  • Beleidigendes, diskriminierendes, belästigendes, bedrohendes oder aggressives Verhalten wird nicht toleriert.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei Verstössen gegen diese Verhaltensregeln behalten wir uns vor, betroffene Personen des Betriebs zu verweisen sowie ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Sachbeschädigung, Verschmutzung und Videoüberwachung

Pflegliche Behandlung

Die Nutzer der Sportanlage sind verpflichtet, alle Einrichtungen, Geräte und Räumlichkeiten schonend zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

Schadensersatz

Bei mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen (Vandalismus) stellt der Betreiber dem Verursacher die effektiven Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten vollumfänglich in Rechnung.

Reinigungspauschale

Bei übermässiger Verschmutzung (z. B. durch Liegenlassen von Abfall, Vandalismus oder Missachtung der Nutzungsregeln), die eine Sonderreinigung erfordert, wird dem Verursacher eine pauschale Umtriebs- und Reinigungskostengebühr von CHF 250.– in Rechnung gestellt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Ein nachweisbar höherer Reinigungsaufwand wird effektiv abgerechnet.

Videoüberwachung

Zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Aufklärung von Sachbeschädigungen, Diebstählen und schweren Verunreinigungen werden ausgewiesene Teilbereiche der Sportanlage videoüberwacht.

Datenspeicherung und Auswertung

Die Aufnahmen werden nach spätestens 48 Stunden automatisch überschrieben. Liegt ein konkreter Verdacht auf ein Schadens- oder Verschmutzungsereignis vor, ist der Betreiber berechtigt, das Bildmaterial zur Ermittlung des Verursachers auszuwerten und als Beweismittel zu sichern. Weitere Details regelt die separate Datenschutzerklärung.

Datenschutz

Erhebung und Verarbeitung

Der SPOZ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich zur Abwicklung der vertraglichen Beziehungen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Rechte des Kunden

Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Änderung der AGB

Der SPOZ behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben.

Mit fortgesetzter Inanspruchnahme der Leistungen des SPOZs nach Bekanntgabe der Änderungen gelten diese als akzeptiert.

Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem SPOZ und dem Kunden gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des SPOZs in Cham.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.